KRiterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen Carlsberger Kitas
Wie bereits im Amtsblatt angekündigt, gibt es neue und nachvollziehbare Kriterien und Aufnahmeverfahren für die Platzvergabe in
Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Carlsberg
gemäß § 3, Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen
der Gemeinde Carlsberg
und §3, Abs. 1 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes RLP
- Vorbemerkung
Die Aufnahmekriterien regeln die Platzvergabe für die Betreuung in der
bevorzugten Tageseinrichtung.
Das Angebot an Betreuungsplätzen in den Tageseinrichtungen für Kinder in Carlsberg
richtet sich vorrangig an Familien mit Hauptwohnsitz (mit Ausnahme von in der Kita arbeitenden Erzieherinnen) in der Gemeinde Carlsberg.
Kinder, die nicht in Carlsberg wohnen, werden grundsätzlich nur aufgenommen, wenn
allen anspruchsberechtigten Kindern in Carlsberg ein Platz in einer Tageseinrichtung für
Kinder angeboten werden kann.
- Übergeordnete Ziele
· Bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen in Carlsberg
· Chancengleichheit - Betreuung, Erziehung, Bildung - für jedes Kind durch eine
ausgewogene Gruppen- und Sozialstruktur in den Kitas in Bezug auf den sozialen
und kulturellen Hintergrund, die Geschlechterverteilung, die Altersstruktur und den
besonderen Förderbedarf
· Konzeptionelles Arbeiten entsprechend dem Bildungsplan des Landes Rheinland-Pfalz in den
Tageseinrichtungen für Kinder
· Unterstützung der Familien bei ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag
· Vereinbarkeit Familie und Beruf
· Respekt, Toleranz bzgl. verschiedener Lebensentwürfe
· Transparenz und Planungssicherheit bei der Vergabe von Plätzen in den
Tageseinrichtungen für Kinder
· Wunsch und Wahlrecht der Eltern/Sorgeberechtigten berücksichtigen entsprechend
der bevorzugten Tageseinrichtung
· Erfüllung des Rechtsanspruchs (mit Ausnahme von Krippen- und Hortplätzen)
3. Ablauf des Verfahrens zur Aufnahme in eine Tageseinrichtung für
Kinder in Carlsberg
· Eltern/Sorgeberechtigte informieren sich bei den Leitungen der Tageseinrichtungen
für Kinder über die Tageseinrichtung.
· Eltern/Sorgeberechtigte melden ihr Kind für einen Platz in einer Carlsberger
Tageseinrichtung für Kinder unter Angabe der gewünschten Prioritäten an
(standardisiertes Anmeldeformular). Hierbei sollten die Tageseinrichtungen mit
Nennung der Rangfolge angegeben werden. Zur Planungssicherheit sollte die Voranmeldung bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres erfolgen und bei einer der Leitungen abgegeben werden.
· In Bezug auf die Bedarfsplanung erfolgt die regelmäßige Rücksprache zwischen den Leitungen der Tageseinrichtungen für Kinder und dem Träger.
· Schriftliche Zusagen für ein Platzangebot des folgenden Kindergartenjahres werden spätestens ab Mitte März eines jeden Jahres von den Leitungen an die Eltern/Sorgeberechtigte verschickt.
· Zusage der Eltern/Sorgeberechtigten müssen erfolgen binnen 2 Wochen an die entsprechende Kindertagesstätte
· Abschluss der Vereinbarung zur Aufnahme des Kindes (Vertrag) in den
Tageseinrichtungen für Kinder (Aufnahmegespräch, Klärung der Eingewöhnung,
konkreter Aufnahmetermin, …)
· Platzvergabe der freiwerdenden Plätze
· Gewünschte Aufnahme im Verlauf des Kindergartenjahres ist bei freier Platzkapazität
möglich. Diese Plätze werden nach dem dargestellten Ablauf und den
Aufnahmekriterien vergeben.
Bei kurzfristiger Anmeldung wird im Hinblick auf den Rechtsanspruch dem Wunsch der Eltern schnellstmöglich nachgekommen.
Wechsel der Tageseinrichtung für Kinder innerhalb der Gemeinde Carlsberg
Grundsätzlich sollte ein Wechsel von Kindern aus einer Einrichtung in eine andere gleiche
Betreuungsform sowohl aus pädagogischen als auch entwicklungspsychologischen Gründen
vermieden werden.
Nur in Ausnahmefällen ist ein Wechsel nach schriftlicher Begründung der Eltern sowie
schriftlicher Zustimmung der abgebenden Einrichtung möglich (neue Voranmeldung nötig).
· Zuordnung der Platzanfragen nach freien Betreuungsplätzen (entsprechend dem
jeweiligen Platzprofil) durch die Leitungen in Bezug nehmend auf folgenden Punkt 4. Die Platzierung auf der Warteliste der priorisierten Tageseinrichtung ergibt sich zuerst aus der Summe der Vorrangmerkmale (Punkt 4) und danach aus der Summe der Punkte (siehe Tabelle Punkt 5)
4. Kriterien zur vorrangigen Platzvergabe des gewünschten
Betreuungsplatzes
Wünsche zur Ummeldungen in der gleichen Einrichtung – z. B. Vormittags- auf Ganztagsplatz –haben Vorrang vor „neuen“ Aufnahmen (Krippe, Kita, Hort)
· Die Punktevergabe erfolgt bei Nachweis der Angaben: besonderer Förderbedarf in
der Familie, Berufstätigkeit, beruflicher Wiedereinstieg, bzw.
Qualifizierungsmaßnahme oder Ausbildung je Elternteil.
· Bei gleicher Punktzahl Krippenplätze (Alter der Kinder 0 bis 2 Jahre) wird entschieden
nach
- Losentscheid unter Aufsicht eines Mitgliedes der Elternvertretung
· Bei gleicher Punktzahl Kindergarten (Alter der Kinder 2 Jahre bis Eintritt
Grundschule) wird entschieden nach
- Losentscheid unter Aufsicht eines Mitglied der Elternvertretung
· Bei gleicher Punktzahl Hort (Alter der Kinder: Einschulung bis Ende Grundschulzeit)
wird entschieden nach
- In der Reihenfolge des nachgewiesenen Umfangs der Berufstätigkeit
- Losentscheid unter Aufsicht eines Mitgliedes der Elternvertretung
5. Kriterien zur Platzvergabe des gewünschten Betreuungsplatzes
nach Punkten
Punkte |
Kriterien |
Betreuungsform |
3 |
Besonderer Förderungsbedarf in der Familie (z.B. Kindeswohlgefährdung, Krankheit der Eltern) in Absprache mit der zuständigen Behörde/dem Arzt |
Krippe, Kita, Hort |
3 |
In einer der beiden Carlsberger Einrichtungen beschäftigte Erzieher/in |
Krippe, Kita, Hort |
4 |
Alleinstehende Alleinerziehende * bei 75-100% Berufstätigkeit, beruflichem Wiedereinstieg oder beruflicher Qualifizierungsmaßnahme oder Ausbildung |
Krippe, Kita, Hort |
3 |
Alleinstehende Alleinerziehende bei 50-74% Berufstätigkeit, beruflichem Wiedereinstieg oder beruflicher Qualifizierungsmaßnahme oder Ausbildung |
Krippe, Kita, Hort |
2 |
Aktueller/früherer Besuch eines Kindes der Familie in der gleichen Tageseinrichtung für Kinder (bis zu 3 Jahre zurückliegend seit Ende der Betreuungszeit) |
Krippe, Kita, Hort |
2 |
Alleinstehende Alleinerziehende bei 25-49% Berufstätigkeit, beruflichem Wiedereinstieg oder beruflicher Qualifizierungsmaßnahme oder Ausbildung |
Krippe, Kita, Hort |
Je 1 |
Für jede volle 50% Berufstätigkeit, beruflicher Wiedereinstieg oder berufliche Qualifizierungsmaßnahme oder Ausbildung der Summe der Berufstätigkeit beider Eltern |
Krippe, Kita, Hort |
1 |
Mitgliedschaft im Verein des Trägers (Kita Spatzennest), in dessen Einrichtung das Kind aufgenommen werden soll, besteht seit mindestens 3 Monaten |
Kita, Hort |
Je 1 |
Altersbemessung des Kindes (zum Aufnahmetermin) pro vollendetem Lebensjahrquartal: Ab 3. Geburtstag: pro ¼ Jahr = 1 Punkt
|
Kita |
Je 1 |
Zeitpunkt der Anmeldung vor der gewünschten Aufnahme: pro ½ Jahr (Januar-Juli/August-Dezember= 1 Punkt |
Krippe, Kita, Hort |
Je 1 |
Für aktive Mitarbeit im Elternbeirat: pro Kindergartenjahr** = 1 Punkt |
Kita, Hort |
Je 1 |
Für aktive Mitarbeit bei Veranstaltungen der Kindertagesstätte (Hilfe bei Aufbau, Verkauf, Kuchen backen...) pro Kindergartenjahr** = 1 Punkt |
Kita, Hort |
*Definition: Alleinstehende Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet,
dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen,
jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft
zusammenleben. Mit dem anderen Elternteil gibt es allenfalls Besuchskontakte.
** gesehen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 mit Inkrafttreten der Kriterien