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KRiterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen Carlsberger Kitas

Carlsberg (Pfalz), den 22.04.2018

Wie bereits im Amtsblatt angekündigt, gibt es neue und nachvollziehbare Kriterien und Aufnahmeverfahren für die Platzvergabe in

Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Carlsberg

 

gemäß § 3, Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen

der Gemeinde Carlsberg

und §3, Abs. 1 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes RLP

 

  1. Vorbemerkung

 

Die Aufnahmekriterien regeln die Platzvergabe für die Betreuung in der

bevorzugten Tageseinrichtung.

 

Das Angebot an Betreuungsplätzen in den Tageseinrichtungen für Kinder in Carlsberg

richtet sich vorrangig an Familien mit Hauptwohnsitz (mit Ausnahme von in der Kita arbeitenden Erzieherinnen) in der Gemeinde Carlsberg.

Kinder, die nicht in Carlsberg wohnen, werden grundsätzlich nur aufgenommen, wenn

allen anspruchsberechtigten Kindern in Carlsberg ein Platz in einer Tageseinrichtung für

Kinder angeboten werden kann.

 

  1. Übergeordnete Ziele

 

· Bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen in Carlsberg

 

 

· Chancengleichheit - Betreuung, Erziehung, Bildung - für jedes Kind durch eine

ausgewogene Gruppen- und Sozialstruktur in den Kitas in Bezug auf den sozialen

und kulturellen Hintergrund, die Geschlechterverteilung, die Altersstruktur und den

besonderen Förderbedarf

 

· Konzeptionelles Arbeiten entsprechend dem Bildungsplan des Landes Rheinland-Pfalz in den

Tageseinrichtungen für Kinder

 

· Unterstützung der Familien bei ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag

 

· Vereinbarkeit Familie und Beruf

 

· Respekt, Toleranz bzgl. verschiedener Lebensentwürfe

 

· Transparenz und Planungssicherheit bei der Vergabe von Plätzen in den

Tageseinrichtungen für Kinder

 

· Wunsch und Wahlrecht der Eltern/Sorgeberechtigten berücksichtigen entsprechend

der bevorzugten Tageseinrichtung

 

· Erfüllung des Rechtsanspruchs (mit Ausnahme von Krippen- und Hortplätzen)

 

3. Ablauf des Verfahrens zur Aufnahme in eine Tageseinrichtung für

Kinder in Carlsberg

 

· Eltern/Sorgeberechtigte informieren sich bei den Leitungen der Tageseinrichtungen

für Kinder über die Tageseinrichtung.

 

· Eltern/Sorgeberechtigte melden ihr Kind für einen Platz in einer Carlsberger

Tageseinrichtung für Kinder unter Angabe der gewünschten Prioritäten an

(standardisiertes Anmeldeformular). Hierbei sollten die Tageseinrichtungen mit

Nennung der Rangfolge angegeben werden. Zur Planungssicherheit sollte die Voranmeldung bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres erfolgen und bei einer der Leitungen abgegeben werden.

 

· In Bezug auf die Bedarfsplanung erfolgt die regelmäßige Rücksprache zwischen den Leitungen der Tageseinrichtungen für Kinder und dem Träger.

 

· Schriftliche Zusagen für ein Platzangebot des folgenden Kindergartenjahres werden spätestens ab Mitte März eines jeden Jahres von den Leitungen an die Eltern/Sorgeberechtigte verschickt.

 

· Zusage der Eltern/Sorgeberechtigten müssen erfolgen binnen 2 Wochen an die entsprechende Kindertagesstätte

 

· Abschluss der Vereinbarung zur Aufnahme des Kindes (Vertrag) in den

Tageseinrichtungen für Kinder (Aufnahmegespräch, Klärung der Eingewöhnung,

konkreter Aufnahmetermin, …)

 

· Platzvergabe der freiwerdenden Plätze

 

· Gewünschte Aufnahme im Verlauf des Kindergartenjahres ist bei freier Platzkapazität

möglich. Diese Plätze werden nach dem dargestellten Ablauf und den

Aufnahmekriterien vergeben.

 

Bei kurzfristiger Anmeldung wird im Hinblick auf den Rechtsanspruch dem Wunsch der Eltern schnellstmöglich nachgekommen.

 

Wechsel der Tageseinrichtung für Kinder innerhalb der Gemeinde Carlsberg

 

Grundsätzlich sollte ein Wechsel von Kindern aus einer Einrichtung in eine andere gleiche

Betreuungsform sowohl aus pädagogischen als auch entwicklungspsychologischen Gründen

vermieden werden.

Nur in Ausnahmefällen ist ein Wechsel nach schriftlicher Begründung der Eltern sowie

schriftlicher Zustimmung der abgebenden Einrichtung möglich (neue Voranmeldung nötig).

 

 

· Zuordnung der Platzanfragen nach freien Betreuungsplätzen (entsprechend dem

jeweiligen Platzprofil) durch die Leitungen in Bezug nehmend auf folgenden Punkt 4. Die Platzierung auf der Warteliste der priorisierten Tageseinrichtung ergibt sich zuerst aus der Summe der Vorrangmerkmale (Punkt 4) und danach aus der Summe der Punkte (siehe Tabelle Punkt 5)

 

4. Kriterien zur vorrangigen Platzvergabe des gewünschten

Betreuungsplatzes

 

Wünsche zur Ummeldungen in der gleichen Einrichtung – z. B. Vormittags- auf Ganztagsplatz –haben Vorrang vor „neuen“ Aufnahmen (Krippe, Kita, Hort)

 

· Die Punktevergabe erfolgt bei Nachweis der Angaben: besonderer Förderbedarf in

der Familie, Berufstätigkeit, beruflicher Wiedereinstieg, bzw.

Qualifizierungsmaßnahme oder Ausbildung je Elternteil.

 

· Bei gleicher Punktzahl Krippenplätze (Alter der Kinder 0 bis 2 Jahre) wird entschieden

nach

  1. Losentscheid unter Aufsicht eines Mitgliedes der Elternvertretung

 

· Bei gleicher Punktzahl Kindergarten (Alter der Kinder 2 Jahre bis Eintritt

Grundschule) wird entschieden nach

  1. Losentscheid unter Aufsicht eines Mitglied der Elternvertretung

 

· Bei gleicher Punktzahl Hort (Alter der Kinder: Einschulung bis Ende Grundschulzeit)

wird entschieden nach

  1. In der Reihenfolge des nachgewiesenen Umfangs der Berufstätigkeit
  2. Losentscheid unter Aufsicht eines Mitgliedes der Elternvertretung

 

 

5. Kriterien zur Platzvergabe des gewünschten Betreuungsplatzes

nach Punkten

 

Punkte

Kriterien

Betreuungsform

3

Besonderer Förderungsbedarf in der Familie (z.B. Kindeswohlgefährdung, Krankheit der Eltern) in Absprache mit der zuständigen Behörde/dem Arzt

Krippe, Kita, Hort

3

In einer der beiden Carlsberger Einrichtungen beschäftigte Erzieher/in

Krippe, Kita, Hort

4

Alleinstehende Alleinerziehende * bei 75-100%

Berufstätigkeit, beruflichem Wiedereinstieg oder

beruflicher Qualifizierungsmaßnahme oder

Ausbildung

Krippe, Kita, Hort

3

Alleinstehende Alleinerziehende bei 50-74%

Berufstätigkeit, beruflichem Wiedereinstieg oder

beruflicher Qualifizierungsmaßnahme oder

Ausbildung

Krippe, Kita, Hort

2

Aktueller/früherer Besuch eines Kindes der Familie in der gleichen Tageseinrichtung für Kinder (bis zu 3 Jahre

zurückliegend seit Ende der Betreuungszeit)

Krippe, Kita, Hort

2

Alleinstehende Alleinerziehende bei 25-49%

Berufstätigkeit, beruflichem Wiedereinstieg oder

beruflicher Qualifizierungsmaßnahme oder

Ausbildung

Krippe, Kita, Hort

Je 1

Für jede volle 50% Berufstätigkeit, beruflicher

Wiedereinstieg oder berufliche

Qualifizierungsmaßnahme oder Ausbildung der

Summe der Berufstätigkeit beider Eltern

Krippe, Kita, Hort

1

Mitgliedschaft im Verein des Trägers (Kita Spatzennest), in dessen Einrichtung das Kind aufgenommen werden soll, besteht seit mindestens 3 Monaten

Kita, Hort

Je 1

Altersbemessung des Kindes (zum Aufnahmetermin) pro vollendetem Lebensjahrquartal: Ab 3.

Geburtstag: pro ¼ Jahr = 1 Punkt

 

Kita

Je 1

Zeitpunkt der Anmeldung vor der gewünschten Aufnahme: pro ½ Jahr (Januar-Juli/August-Dezember= 1 Punkt

Krippe, Kita, Hort

Je 1

Für aktive Mitarbeit im Elternbeirat: pro Kindergartenjahr** = 1 Punkt

Kita, Hort

Je 1

Für aktive Mitarbeit bei Veranstaltungen der Kindertagesstätte (Hilfe bei Aufbau, Verkauf, Kuchen backen...) pro Kindergartenjahr** = 1 Punkt

Kita, Hort

 

*Definition: Alleinstehende Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet,

dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen,

jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft

zusammenleben. Mit dem anderen Elternteil gibt es allenfalls Besuchskontakte.

** gesehen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 mit Inkrafttreten der Kriterien