Steuerhebesätze werden steigen

Carlsberg (Pfalz), den 29.10.2022

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Landesregierung und die Landtagsmehrheit bringen gerade das neue Gesetz zum kommunalen Finanzausgleich auf den Weg.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass sich die sogenannten 
Nivellierungssätze für Grund- und Gewerbesteuern zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt
orientieren (davor war der Landesdurchschnitt maßgebend). Der Ministerrat hat die
Novellierung bereits gebilligt und der Gesetzesentwurf wird seit Mitte September im Landtag
debattiert. Es wird erwartet, dass er bis zum Jahresende auch im Landtag verabschiedet wird. Für uns bringt er mit sich, dass wir die Gewerbesteuer um mindestens etwa 6 %  und die Grundsteuer B (sie betrifft praktisch alle Wohngrundstücke und -Immobilien) um mindestens ca. 16 % erhöhen müssen. (Damit unser Gemeindehaushalt solider würde müssten wir eigentlich noch etwas mehr erhöhen.) Alle Ratsmitglieder sehen das kritisch. Wir werden auch einen entsprechenden Kommentar an die Landesregierung senden. Beschließen wir die Erhöhung  aber nicht, wird unser nächster Haushalt für 2023 nicht genehmigt. Das hätte zur Folge, dass wir viele Leistungen (Bücherei, Sport, Senioren, Jugend, Kultur, freiwillige Grünflächen usw.) nicht mehr finanzieren könnten,  bei nötigen Investitionen eingeschränkt würden und auf Zuschüsse verzichten müssten. Deshalb werden wir nicht um die Erhöhung herum kommen. In der Ratssitzung am 27. 10. haben wir uns darauf geeinigt, die geforderten Erhöhungen erst zusammen mit dem Haushalt 2023 zu beschließen, also Anfang des nächsten Jahres.

Wir halten Sie informiert. Damit Sie sich im gegenwärtigen schwierigen Umfeld nicht zu viele Sorgen machen um Ihre Immobilien:
Die absoluten €-Beträge für die geforderte Mindesterhöhung der Grundsteuer B dürfte sich für mittelgroße bebaute Grundstücke in der Größenordnung von 4 bis 5 € monatlich bewegen. 

So viel heute vorab, wir halten Sie informiert.

Mit vielen Grüßen

Werner Majunke

Ortsbürgermeister