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Erläuterungsbericht zur Forstbetriebsplanung

Erläuterungsbericht zur Forstbetriebsplanung der Gemeinde Carlsberg im Forstamt Bad Dürkheim Stichtag 1.10.2018

1. Einleitung

1.1 Verantwortungsbewusste Waldbewirtschaftung

Ordnungsgemäße, nachhaltige, planmäßige und sachkundige Bewirtschaftung der Wälder sind keine Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte. Aus der Überzeugung, dass der Wald stets als wertvoller Besitz an die nächsten Generationen übergegeben werden muss, haben sich vor allem die Gemeinden und Städte schon seit Jahrhunderten diese Prinzipien zu Eigen gemacht.
Diese Grundpflichten wurden dahingehend erweitert, dass das Waldvermögen nicht nur erhalten, sondern, so weit wie es die natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestatten, permanent gesteigert werden soll. Heute bildet das Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz den rechtliche Rahmen für diese Gesinnung.

Neuzeitlich ist die Verpflichtung zur Umweltvorsorge, die gleichberechtigt neben den traditionellen forstlichen Aufgaben steht.
§ 26 des Landeswaldgesetzes von Rheinland-Pfalz wendet sich speziell an die kommunalen Waldbesitzer:
(1) In der Gesamtheit seiner Wirkungen ist der Körperschaftswald dem Gemeinwohl verpflichtet.
(2) Der Gemeindewald hat den Interessen der Gemeinde und der örtlichen Bevölkerung zu dienen. Er soll als wertvoller Bestandteil des Gemeindevermögens erhalten werden.
(3) Im Körperschaftswald bestimmen die Waldbesitzenden die Ziele und Bewirtschaftungsintensität im Rahmen der Gesetze selbst.
Der Gemeindewald stellt in Rheinland-Pfalz noch ein echtes Stück kommunaler Selbstverwaltung dar mit dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin als Betriebsleiter(in). Der Förster vor Ort und das Forstamt sind Ansprechpartner in allen forstlichen Angelegenheiten, die die Gemeinde geregelt haben will.

1.2 Inhalt und Bedeutung des Erläuterungsberichtes

Der Erläuterungsbericht beinhaltet einige betriebstypische Informationen die es erlauben, rasch, allgemeinverständlich und anschaulich einen Überblick über den Gemeindewald und die neue Forstbetriebsplanung zu bekommen. Die vollständigen Inventur- und Planungsergebnisse werden der Gemeinde zur Verfügung gestellt, sobald die Forstbetriebsplanung abgeschlossen ist. Das ist der Fall, nachdem der Gemeinderat der Planung zugestimmt hat.
Die Planungsdaten gelten grundsätzlich für 10 Jahre. Sie sind die Grundlage der jährlich vom Forstamt und der Revierleitung zu erstellenden Forstwirtschaftspläne.

1.3 Organisation

Der Forstbetrieb der Gemeinde Carlsberg hat eine Grundfläche von 36,2 Hektar. Der Gemeindewald ist Teil des Forstreviers Jerusalemsberg im Forstamt Bad Dürkheim. Revierleiterin ist Frau Isabelle Behret.

1.4 Durchführung der Forstbetriebsplanung

Inventur und Planung erfolgten im Frühjahr 2018 durch einen Mitarbeiter der Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt a.d.W. (Dr. Joachim Kuntz). Die Forstbetriebsplanung stellt eine für die Gemeinden und Städte kostenfreie Leistung des Landes Rheinland-Pfalz dar.

2. Inventurergebnisse

2.1 Karte des Gemeindewaldes und wirtschaftliche Verhältnisse

Gemeindewaldflaechen

Der Waldbesitz liegt zerstreut auf der Gemarkung und ist teilweise für eine forstwirtschaftliche Behandlung, die die Anbindung der Flächen an das öffentliche Verkehrsnetz voraussetzt, nicht zugänglich. Etwa 5 Hektar des Gemeindewaldes (v.a. die Kleinstflächen) dienen deshalb ausschließlich dem Natur- und Landschaftsschutz und der Walderholung. Forstliche Maßnahmen finden dort nur statt, soweit es die Verpflichtung zur Verkehrssicherung erfordert.
Die klimatischen und bodenkundlichen Rahmenbedingungen für das Baumwachstum entsprechen auf der Carlsberger Gemarkung durchschnittlichen Pfälzerwaldverhältnissen und gestatten deshalb grundsätzlich ein ertragreiches Baumwachstum.
Die Unterhaltung der vorhandenen Wege ist nicht nur für forstliche Maßnahmen eine Voraussetzung. Mögliche Unfälle im Wald (Waldarbeiter, Waldbesucher) erfordern ein zumindest mit PKW befahrbares Rettungswegenetz. Die Feuerwehr ist im Brandfalle mit ihren Fahrzeugen ebenso auf ausgebaute Hauptwege angewiesen wie berechtigte Anlieger.

 

Den kompletten Bericht finden sie unter dem folgenden Link:

 

Erläuterungsbericht komplett